Gibt es bei Euch keine Satzung, aus der sich evtl. ergibt, ob die Abwasserbeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen?
Es gibt eine adäquate Satzung.
Außerdem regelt das das KAG (NRW), wonach Benutzungsgebühren als öffentliche Last einzustufen sind.