Arbeitsrecht: Rückrechnen von Kranktagen

  • Hallo,
    hat jemand von den Kollegen auf die Schnelle eine Fundstelle?

    Folgender Sachverhalt:
    Arbeitnehmer hat laut Dienstplan gewusst, dass er an bestimmten Tagen frei haben wird. Nun erkrankt er wie es der Zufall so will genau an jenen eigentlichen dienstfreien Tagen. Der Arbeitgeber weigert sich, die Tage zurück zu schreiben...unter Berufung auf die angeblich einhellige Arbeitsrechtsprechung hierzu.

    Fundstelle ???

  • Warum lässt Du Dir nicht von dem Arbeitgeber die angeblich einhellige Arbeitsrechtsprechung angeben.

    Aber warum soll der Arbeitgeber die Tage "zurück schreiben"?




  • Halte ich nicht für anwendbar.


    Vergleichbares Beispiel:

    Einige Kollegen arbeiten bei uns am Gericht ständig nur von Montag bis Donnerstag.

    Wenn eine Kollegin mal eine oder zwei Wochen krank ist, erhält sie auch nicht die freien Freitage gutgeschrieben.

    Andererseits muss sie für die ohnehin freien Tage bei Urlaubsbeanspruchung auch keine Urlaubstage nehmen.

  • die Frage ist, ob die dienstfreien Tage lt.Dienstplan, den Urlaubstagen gleich sind und somit die Rückrechnung ok. wäre?



    Würde ich nicht so sehen...
    Ich gehe Samstag und Sonntag nicht arbeiten. Wenn ich am Wochenende krank bin, kann ich das auch nicht geltend machen. Ich beantrage ja keinen Urlaub für Samstag und Sonntag
    Ebenso ein Polizist oder Feuerwehrmann. Der hat grundsätzlich 7 Tage die Woche Dienst und dann halt mal Dienstag Mittwoch frei. Für diese Tage kriegt er doch bei Krankheit dann auch keine freien Tage gutgeschrieben...

    Nur bei Urlaub oder außerplanmäßigen freien Tagen (AZV oder sowas) kann ein "Rückerstattungsanspruch" entstehen...

  • Wenn es sich nicht um Urlaub handelt, ist das natürlich was anderes. Da stimme ich Borrelio zu. Dann betrifft das Problem aber auch gar nicht das Arbeitsverhältnis. Wenn ich keine Arbeitsleistung erbringen muss, kann ich für den Ausfall durch Krankheit natürlich nichts verlangen. Das wäre ja "bezahlte Freizeit".

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