Gibt es zu dem Thema mittlerweile Rechtsprechung?
Folgender Fall: Schuldner ist in Wohlverhaltensperiode und Treuhänder beantragt, das Arbeitseinkommen von 990,00 EUR netto und den Trennungsunterhalt von 180,00 EUR zusammenzurechnen. Das Insolvenzgericht gibt dem Antrag statt mit der kurzen Begründung, Unterhalt sei bedingt pfändbar und vorliegend auch billig, da ansonsten nichts pfändbar wäre und der Schuldner Restschuldbefreiung über 180.000 EUR bekommt.