Es besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft von 3 Wohnungsinhabern seit 2002. Es gibt eine Teilungserklärung und einen Wirtschaftsplan von 2002. Der Verwalter hat es bis heute nicht geschafft das Hausgeld, Wasser ... gegenüber den Wohnungsinhabern abzurechnen. Jetzt möchte er erstmals eine Eigentümerversammlung machen und darin die Jahresabrechnungen für die Jahre 2002 bis 2007 beschließen. Ist das nicht schon alles verjährt? Wer kann helfen?
Wohnungseigentum
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Lottijona -
23. März 2009 um 13:11
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Ist das nicht schon alles verjährt?
Vermute ich auch. Hier gilt doch analog die Ausschlussfrist gem. § 556 Abs. 3 BGB, oder? Auf diese wäre nämlich § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht anwendbar.
Was hast du, Lottijona, eigentlich damit zu tun? -
Achtung bei Verjährung: Nix verjährt "automatisch", sondern der Schuldner kann ggf. die Einrede der Verjährung erheben
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Achtung bei Verjährung: Nix verjährt "automatisch", sondern der Schuldner kann ggf. die Einrede der Verjährung erheben
Genau! Ich ging davon aus, dass das Lottijana bekannt ist und sie nur wissen wollte, ob die erst jetzt erstellten Abrechnungen verjährt wären. -
Was hast du, Lottijona, eigentlich damit zu tun?
Na sie berät sicherlich den WEG-Richter.
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