Vollmacht für Unterwerfung in Zwangsvollstreckung

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Der Schuldner hat sich iin einer Schuldanerkenntnisurkunde von einer bevollmächtigten Rechtsanwältin vertreten lassen. Die Vollmacht betifft zwar "die Besorgung aller Angelegenheiten", aber die ausdrückliche Vollmacht zur Vollstreckungsunterwerfung ist nicht erteilt.
    Das habe ich bemängelt (Bevollmächtigte für die Unterwerfung nicht vorliegend). Leider kam vom Gläubiger, der durch einen Rechtsbeistand vertreten wird keine rechtliche Reaktion, sondern nur die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde:confused:.
    Ich bin mir nicht sicher ob ich mich auf einen Streit einlassen soll.

    Muss die Vollmacht ausdrücklich zur Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung erteilt sein, oder reicht eine allgemeine Formulierung aus?

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