Gesetzesbegründung oder die Motive für den § 1952 BGB - Erbeserbenausschlagung

  • Hallo,

    ich suche die Gesetzesbegründung oder die Motive für den § 1952 BGB - Erbeserbenausschlagung.

    Im Internet bin ich bisher nicht fündig geworden. Vielleicht suche ich einfach auch nur falsch.

    Für Hilfe wäre ich dankbar.

    André D

  • Bei Wikipedia habe ich diesen Artikel bereits im Vorfeld durchgelesen.

    Ich glaube aber nicht, dass die Bibliothek eín Buch für 1.100,- € kaufen wird, nur um über einen § etwas nachzulesen (Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich)

    Das andere Buch (Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen) ist zwar mit ca. 460,- € etwas billiger, aber ich glaube nicht, dass dies angeschafft wird. Es ist doch etwas zu speziell.

    Es wäre günstiger, wenn ich etwas hätte, dass ich aus dem Internet herunter laden könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von André D (2. April 2009 um 12:06)

  • Sorry, ich habe wohl mit "bestellen" ein Mißverständnis hervorgerufen. Ich meinte hier natürlich eine Fernleihbestellung.

    Weitere Alternativen:
    - Uni mit juristischer Fakultät (wenn in der Nähe gelegen)
    - kostenpflichtiger Dokumentenlieferdienst (das wird i.d.R. auch über die Bibliothek abgewickelt)




  • Ich möchte auch keine thematische Hilfe haben. Es geht nur darum, dass ich etwas Hilfe bei der Suche brauche.

  • Ach sch**** jetzt ist mein Text im Nirvana, also nochmal in Kürze...

    Gib doch mal bei G*ogle "§ 1952 bgb motive" ein, da kommst du z. B. auf

    wikipedia, mit weiteren Quellen:
    Motive zu dem Entwurfe eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Amtliche Ausgabe. Bd. 1–5, Berlin/Leipzig 1888.
    Benno Mugdan: Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1899.
    Horst Heinrich Jakobs, Werner Schubert (Hrsg.): Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen (Berlin / New York ab 1978, mehrere Bde.).

    Besonders der Hahn/Mugdan hat mir weitergeholfen, den gabs in Hannover an der UniBibo. Kommt halt drauf an, von wann der § ist..

    Ansonsten müsste ich mal zu Hause schauen, eine Dozentin der FH Hildesheim gab mir einen superguten Link. Da hat eine Uni mal so ganz alte Schinken eingescannt, auf die man kostenlos zugreifen kann. Da kann man Suchbegriffe eingeben, und der wirft einen dann Bücher raus, die man dann am Schirm lesen kann...



  • Ansonsten müsste ich mal zu Hause schauen, eine Dozentin der FH Hildesheim gab mir einen superguten Link. Da hat eine Uni mal so ganz alte Schinken eingescannt, auf die man kostenlos zugreifen kann. Da kann man Suchbegriffe eingeben, und der wirft einen dann Bücher raus, die man dann am Schirm lesen kann...




    Die Seite bei Wikipedia hatte ich schon gelesen. Leider habe ich nicht so viel Glück, eines der Bücher auftreiben zu können. Es wäre schön, wenn ich den Link erfahren könnte. Schon einmal ein dickes Dankeschön :dankescho im Voraus!!

    :laola

    Einmal editiert, zuletzt von André D (4. April 2009 um 23:36)

  • Ja. - Auf jeden Fall.

    Ich hatte es selbst mal bei der FH Hildesheim versucht, bin aber irgendwie nicht weiter gekommen.

    Also wäre ich sehr dankbar, wenn ich den Link bekommen kann. :laola

  • Ich habe hier ein Buch: "Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich Band V. Erbrecht". Allerdings beginnt dort das Erbrecht mit § 1749 BGB und der Gesetzeswortlaut ist nicht wiedergegeben. Wenn es Dir weiterhelfen würde und wenn Du herausbekommst, bei welchem Paragraphen Du lesen musst, dann kannst Du gerne eine PM schicken.

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