zwei Angelegenheiten

  • Antragsteller hat einen Sperrzeitbescheid von der Agentur für Arbeit erhalten und aufgrund dieser Sperrzeit wurden auch von der Stadt die SGB II -Leistungen gekürzt ( zwei Ämter, zwei Bescheide )
    Wenn man der Ansicht ist, dass grundsätzlich für die Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt würde, sind dies dann zwei Angelegenheiten oder kann ich auch den Standpunkt vertreten, dass es sich nur um eine Angelegenheit handelt ?

  • Ich finde, du kannst durchaus den Standpunkt vertreten, dass es sich "nur" um eine Angelegenheit (ein Lebenssachverhalt) handelt.

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