keine Erstattung von 7000.1 c bei PKH?


  • RVG bedeutet nicht FREIBRIEF!!!

    Bei mir gibts trotzdem N I X, denn es bestehen keine Zweifel (niemals nie!!!), denn regelmäßig sind nicht mehr als 100 Kopien notwendig.

    Da würde ich doch gerne mal ein RM fangen und mit Freude meine Entscheidungssammlung durchsehen oder in die Bibo gehen.

    Wäre doch gelacht, wenn ich da nicht irgend eine passende Entscheidung finden würde.


  • Das ist dann Deine Meinung, mit der Du völlig, aber auch völlig allein stehst. Und bitte, such doch endlich den Kommentar raus, in dem Du diese Meinung wiederfindest.

  • Naja, so alleine steht Bambam doch gar nicht :D



    Nunja, sich einfach hinzustellen und zu sagen, bei mir gibts nix, geht aber wohl auch nicht. In der Tat müssen die Auslagen nur dann erstattet werden, wenn sie notwendig waren. Die Nachweispflicht, daß die Auslagen nicht notwendig waren, obliegt jedoch der Staatskasse (Thür. OLG Rpfleger 2006, 434). Der Nachweis ist jedenfalls nicht mit der pauschalen Behauptung geführt, daß mehr als 100 Kopien nicht notwendig waren. Das ist ein bißchen dünne.

  • Naja, so alleine steht Bambam doch gar nicht :D



    Nunja, sich einfach hinzustellen und zu sagen, bei mir gibts nix, geht aber wohl auch nicht. In der Tat müssen die Auslagen nur dann erstattet werden, wenn sie notwendig waren. Die Nachweispflicht, daß die Auslagen nicht notwendig waren, obliegt jedoch der Staatskasse (Thür. OLG Rpfleger 2006, 434). Der Nachweis ist jedenfalls nicht mit der pauschalen Behauptung geführt, daß mehr als 100 Kopien nicht notwendig waren. Das ist ein bißchen dünne.




    Nicht dünner als so mancher KfA. Sollte ich heute ein wenig Zeit haben werde ich nach der Entscheidung suchen.

  • Aber Bambam,

    das ist doch kein Argument. Nur weil manche Kostenfestsetzungsanträge schlecht gemacht sind, musst Du Dich doch nicht auf dieses Niveau begeben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nicht dünner als so mancher KfA.


    Dünner KfA? :gruebel:

    Es ist ein Unterschied, ob ich Gebühren aufführe, die im Verfahren entstanden sind, oder ob ich die Darlegung, daß diese Gebühren bzw. Auslagen trotz Entstehens nicht notwendig waren, mit dem "Argument" abbügle - "gibts bei mir nicht wegen ist nicht." ;)

  • Nicht dünner als so mancher KfA. Sollte ich heute ein wenig Zeit haben werde ich nach der Entscheidung suchen.


    ok, es ist also kein Kommentar, sondern EINE Entscheidung?
    :confused:vielleicht DEINE?

    Erntshaft; das Thema ist völlig entartet.
    "Jibbet bei mir nicht" ist zwar vieleicht an irgendeinem Gericht ein Argument; im Rest der Republik hält man sich an das RVG, seine Kommentierung und die einschlägige Rspr.
    Natürlich sind Ablichtungen zu erstatten; die Nachweispflicht dafür, dass sie nicht erforderlich gewesen sein sollen, trägt die Staatskasse und mainzwegen kann der Rechtspfleger sich die Handakte vorlegen lassen und die Kopien nachzählen und jede einzeln bewerten. -Dann mag er aber nicht über Überbelastung im Job klagen.



  • Ich bin nicht überlastet (keine Schiebeakten, schnelle Entscheidungen (werde regelmäßig gehalten), tagfertig, freiwillige Zusatzaufgaben (ohne Vertretung) und trotzdem ein überdurchschnittliches Pensum) und bei m. M. nach unnötigen Auslagen gerne bereit noch ein wenig mehr zu tun, wenn es sein muss sogar in der Freizeit.

    Ich habe dazu eine Quelle gehabt, die ich im Moment nicht finde, m. E. war es aus einem Kommentar. Ich werde nochmal suchen und dann die Quelle bekannt geben.

  • Mh, ich denke wir sollten mal den persönlichen Ton hier rausnehmen.

    Letztendlich läuft es doch nur darauf hinaus, ob die Kopien gem. § 46 RVG zu erstatten sind, oder eben nicht.

    Mag der U.d.G entscheiden, mag der Anwalt Erinnerung einlegen.

    Mag im Fall der Beschwerde pp. das entsprechende Beschwerdegericht entscheiden.

    Ich entscheide regelmässig: Sind nicht erforderlich (Und viel mehr steht da wirklich nicht), Rechtsmittel habe ich noch nicht bekommen.



  • OK, ich werde mir den Schaum vom Mund und das Blut aus den Augen wischen und versuchen wieder sachlich zu sein.

    Mir geht nur manchmal die Hutschnur hoch, da immer und immer wieder versucht wird irgendetwas unmögliches zu beantragen, mögen es unnötige Kopierkosten (doppelt vollständige Entscheidungssammlungen zu der Akte gereicht), horrende Flug- (ca. 900,00 €/Termin) und oder Übernachtungskosten (ca. 280,00 €/Nacht für Doppelzimmer:confused:), Bewirtungskosten für Mandantengespräche (abends vor dem Termin am Ort des Prozessgerichts, lecker mit der Partei geschlemmert und ein bisschen was getrunken:daumenrau), Taxikosten für 200 km/Termin, wilde Internetkosten für Recherche, sehr hohe Kosten für Firmenauskünfte (kein HR-Auszug!), da festgestellt werden musste, wer Geschäftsführer ist oder ob die GmbH im HR eingetragen ist (?).

    :mad:Da platz einem doch wirklich manchmal der Kragen.:mad:

    :teufel:Folge: Absetzen, absetzen und immer wieder die Begründungen (Autotexte) anpassen!:teufel:

  • [:teufel:Folge: Absetzen, absetzen und immer wieder die Begründungen (Autotexte) anpassen!:teufel:



    Aber bitte nur bei den üblichen Verdächtigen! Ein bisschen Augenmaß sollte ein Rechtspfleger bei allem begründeten Unnmut schon beweisen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Lieblingsrechtspfleger, ich habe das Gefühl, dass Bambam aufgrund seines Unmuts nunmehr bei allen Anwälten auf Teufel komm raus absetzt, absetzt, absetzt. Damit werden die redlichen Kollegen für die Vergehen der anderen Anwälte grundlos bestraft. Phui Deibel :teufel:.

    Ansonsten sollte abgesetzt werden, wenn abzusetzen ist. Dagegen habe ich gar nichts einzuwenden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • [:teufel:Folge: Absetzen, absetzen und immer wieder die Begründungen (Autotexte) anpassen!:teufel:



    Aber bitte nur bei den üblichen Verdächtigen! Ein bisschen Augenmaß sollte ein Rechtspfleger bei allem begründeten Unnmut schon beweisen.



    Ich verspreche, dass ich ein bisschen Augenmaß beweisen werde. Sollte der KfA nicht mit extrem überhöhten Gebühren und Auslage gestellt sein, bin ich manchmal einsichtig oder hinterfrage auch nochmal.

    :abklatsch

    Habe gerade wieder eine Akte vorliegen in welcher sich insgesat 535 Blatt befinden und der BV will 1259 Kopien ersetzt haben, da bekomme ich aber gerade wieder Schaum vorm Mund.:mad:


  • Mir geht nur manchmal die Hutschnur hoch, da immer und immer wieder versucht wird irgendetwas unmögliches zu beantragen, ...

    Manchmal ist ja auch vollkommen richtig- vor allem bei den von Dir genannten Beispielen.

    Wenn ich so einen Blödsinn zur Stellungnahme bekomme, denke ich mir auch oft, dass ich den Rechtspfler anrufe, um zu fragen, ob ich zu so einem Blödsinn noch was sagen soll oder er lieber gleich entscheidet (und entsprechend streicht) :cool:

    wir sind aber in einem anderen Bereich. Die Notwendigkeit ergibt sich oftmals einfach aus § 11 BORA (BO) Der Mandant ist unverzüglich zu unterrichten. Da geht kein Weg dran vorbei, die Kopie der SS sofort zu schicken o.ä.

    Es gibt Akten, die so dick sind (wobei ich bislang nie gezählt habe, weil mir die Zeit zu schade ist... es kommt bei uns selten vor)

  • Habe gerade wieder eine Akte vorliegen in welcher sich insgesat 535 Blatt befinden und der BV will 1259 Kopien ersetzt haben, da bekomme ich aber gerade wieder Schaum vorm Mund.:mad:


    aber DAS war auch nicht das Thema.
    Warum sich derart aufregen? Lass Dir die Akte vorlegen und fang an, Schäfchen..äh, Seiten zu zählen. Das entspannt ungemein.

  • Na, ich setzte bei allen gleichmässig ab

    (Würde ich sogar bei meiner Lieblingsanwältin machen :oops:)


    Vielleicht hast Du es nur mit den Schlawinern zu tun gehabt. Von mir würdest Du stante pedes ein RM kriegen und dann tät´s dir das überlegen: Die Beweislast hat die Staatskasse (Du, in dem Fall). Beweis und Behauptung ist übrigens nicht dasselbe - wenn Du also sagst, "ist nicht erforderlich", kannst Du das für alle 127 Seiten EINZELN begründen! Glaubst Du ernsthaft, Dein Richter schaut sich alle Seiten an, um irgendwas dazu zu sagen?? Im besten Fall schiebt er DIR das rüber mit der freundlichen Bitte, ob Du nicht eben mal..

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