Alles anzeigen Alles anzeigenBei mir gibt es N I X!!!
Soll der RA RM einlegen, ich helfe nicht ab reiche die Sache gleich durch.
Schaut doch einfach mal in den alten BRAGO Kommentar von Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert zu § 27 Rn 20 zu PKH und Kopierkosten (etwas anderes gilt auch nicht beim RVG), dort steht:
es ist sicher hilfreich, die neue Rechtslage des RVG anhand der alten Rechtslage der BRAGO zu beurteilen.
Hilfreich auch, auf die damalige Rechtslage im Strafverfahren hinzuweisen, da es hier ja regelmäßig zu ausgiebigem Schriftverkehr (mit vielen Anlagen) der Parteien kommt; nicht wahr.
Bei dem Zitat fehlt dann natürlich auch das Entscheidende:
Die Dokumentenpauschale wird nur dann nicht entrichtet, wenn die Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei nicht erforderlich waren.
Weiter unten heisst es dann (zum Thema Luxus):
"Jede hervorkehrung des fiskalischen Interesses sollte bei Überprüfung vermieden werden. Allein das Interesse der Partei, gut vertreten bzw. verteidigt zu werden, ist zu beachten (es folgen Rspr-Nachweise)
Die Partei und der RA können nicht zu Lasten der Staatskasse vereinbaren, dass der RA überflüssiges Schreibwerk herstellt. Der Partei bleibt jedoch freigestellt, auf eigene Kosten Abschriften herstellen zu lassen. Insoweit hat der RA gemäß § 27 trotz Bewilligung der Prozesskostenhilfe einen unmittelbaren Anspruch gegen die Partei auf Vergütung der entstandenen Auslagen.
Hier fehlt dann wieder das Entscheidende:
Aus der doppelten Negation ergibt sich, dass von einer Erstattung nur dann abzusehen ist, wenn feststeht (Zweifel gegen somit zu Lasten der Staatskasse.
Es ist nie notwendig, dass der RA über 100 Kopien zur Unterrichtung der Partei herstellt. Die Partei kann in die Handakte des RA schauen und ist danach ausreichend unterrichtet, dabei kann sie auch den RA gleich ein paar Fragen zu der Sache stellen und braucht nicht persönlich beim Gericht um Erklärung bitten.
Warum soll die Staatskasse für die Bequemlichkeit der bedürftigen Partei oder des RA aufkommen?
LUXUS muss durch die Partei selbst getragen werden!!!
auch veraltete Kommentierung kann man nicht einfach sinnverdrehend zitieren!!
RVG bedeutet nicht FREIBRIEF!!!
Bei mir gibts trotzdem N I X, denn es bestehen keine Zweifel (niemals nie!!!), denn regelmäßig sind nicht mehr als 100 Kopien notwendig.
Da würde ich doch gerne mal ein RM fangen und mit Freude meine Entscheidungssammlung durchsehen oder in die Bibo gehen.
Wäre doch gelacht, wenn ich da nicht irgend eine passende Entscheidung finden würde.