Hallo, weiß jemand, ob für folgenden Gegenstand einer GmbH eine Genehmigung benötigt wird? Gegenstand: "Betrieb von Internetführern und eines Warenhauses im Internet, Einzelhandel und Werbeagentur"
Genehmigung
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Hallo!
Ich gehe davon aus, dass dieser Gegenstand nicht genehmigungspflichtig ist.
Hab weder im Kommentar noch im Merkblatt unserer IHK etwas über eine Genehmigungspflicht gefunden.
Gruß aus Hessen! -
Vielen Dank. Ich wäre an dem Merkblatt der IHK interessiert. Ist es möglich, dies mir irgendwie zukommen zu lassen?
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In welchem Kommentar findet man zu den genehmigungspflichtigen Gegenständen eine Übersicht?
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Sorry, hab die Fragen leider erst jetzt gelesen.
Zur 1. Frage: Hab mir das Merkblatt von der Homepage der IHK Frankfurt am Main ( http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foe…erbe/index.html ) heruntergeladen.
Zur 2. Frage: War ein Kommentar zum GmbHG, aus dem ich mir aber nur einige Seiten kopiert hatte. Der Kommentar steht bei unserem Richter im Büro. Ich schau am Monag mal nach und meld mich dann wieder.
Schönes Wochenende! -
Guten Morgen!
Eine kurze Aufzählung der häufigsten genehmigungspflichtigen Gegenstände (keine richtige Übersicht) findet man im Baumbach / Hueck, Kommentar zum GmbH-Gesetz (18. Auflage), Rdnr. 9 zu § 8.
Ich persönlich halte mich aber lieber an die Übersicht der IHK, die ist viel
detaillierter und nennt auch die für die Genehmigung zuständige Behörde.
Gruß aus Hessen! -
Vielen lieben Dank.
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Keine Ursache!
Hab mich die ersten Monate im Register auch damit rumgeplagt, eine gescheite Quelle zu finden. Bis zur 1. IHK / Register-Tagung...
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