Zweigniederlassung Ltd. aktiv aber nicht zum HR angemeldet

  • Wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt, die auf Zweigniederlassung lautet, dann leite ich immer Zwangsgeldverfahren ein.
    Zur Not kann man noch die IHK anhören, ob es sich bei der Limited tatsächlich um eine eintragungspflichtige Zweigniederlassung handelt.

    Ist die Limited, also die Hauptniederlassung, nur als phG bei einer KG oder OHG beteiligt, dann muss sie sich hier nicht eintragen lassen, da sie ja kein Gewerbe betreibt.

  • DAS ist die theoretische -und praktische- Lösung, wenn der "Director" durch das Zwangsgeldverfahren erreicht wird, weil er in Deutschland wohnt.

    Wohnt er im Ausland, kann ich das Zwangsgeldverfahren zwar theoretisch, aber nicht praktisch durchführen; sprich: wohnt er z.B. in der Schweiz, kann ich nicht mal Zwangsgeld androhen bzw. nur über den diplomatischen Weg - und vollstrecken gar nicht- .

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