Einstellungskriterien?

  • So,ich habe zwar noch kein Abitur,aber man muss sich ja schon rechtzeitig informieren.
    Ich hätte da noch eine Frage:

    Wie sieht es mit den Zulassungen aus? Also für mich käme entweder ein Gericht in RLP oder BaWü in Frage,wird ja beides in Schwetzingen unterrichtet.Mein Fachabi würde auf 2,9/3,0 hinauslaufen,mein Abi nach bisherigem Stand auf etwa 2,8 (aber ein Abi kann ja immer noch besser werden).Wie stehen die Chancen damit genommen zu werden? Weil im ersten Schritt geht es ja um die Noten.Habe schon das Internet durchforstet nur leider findet man keine "NC's" aus den letzten Jahren so wie bei den Unis.

    Und in wie weit bringen einem besondere Nachweise etwas? Also Programme die nicht jeder mitmachen kann sondern nur ausgewählte Jugendliche?

    Ich würde mich über Antworten freuen,habe den Thread schon durch gelesen aber nichts gefunden...

  • Die Antwort auf die Frage, wie denn die Chancen aussehen würden, gleicht fast einem Lottospiel. Ich kenne jemanden, der hatte ein Abi von 1,1 (fast 1,0) und hat es weder in NRW, NS u. Hessen geschafft, weil die dort wohl glauben, Schauspieler oder Politiker ausbilden zu lassen und wohl in erster Linie darauf Wert legen, wie man sich in Casting-Shows präsentiert. Zum Glück gibt es auch noch einige wenige BL (vornehmlich im Osten), wo man andere Prioritäten (Leistung) setzt.

  • Ich kann's dir nur von Stuttgart sagen. Ich hab einen Schnitt von 2,8, also auch nicht so gut. Das hat dem OLG Stgt dieses Jahr nicht gereicht, die wollten einen besseren NC

  • Also ich habe bisher die Erfahrung gemacht (kann da aber nur von mir reden), dass besondere Nachweise nicht viel bringen.

    Ich habe eine Ausbildung zur Justizfachangestellten absolviert und diese mit einem Schnitt von 1,0 abgeschlossen, habe noch etliche Praktika nachgewiesen, aber das bringt dir alles nichts, wenn du nicht im Auswahltest und im Gespräch bestmöglich überzeugst.

    Ich war in manchen Tests eher durchschnittlich im Vergleich zu Leuten, die gerade Abi machen - und obwohl ich Vorkenntnisse aufweisen kann (die Ausbildung hatte ich teilweise auch bei Rechtspflegern), wurde ich nicht genommen.

    Das handhabt aber jedes Gericht anders - ich wünsche dir sehr, dass du es schaffst. ^^

  • Ich kann nur sagen dass die Noten mit Sicherheit als ein "objektives" Bewertungsinsrument in die Beurteilung der Bewerber mit einfliessen wird.

    Dennoch ist es immer das Gesamtpaket das stimmen muss... Was hilft jemand ein Schnitt von 1,0, wenn er nicht mal geradeaus gehen kann?

    Einfach bewerben und schauen was dabei herauskommt.

    Ich bin zwar nicht in der Justiz beschäftigt, aber mir scheint der Vergleich zu anderen Arbeitgebern ist hier durchaus angebracht.

    Also in disem Sinne einfach bewerben.

  • Es kommt im normalen Leben ja auch nicht immer auf den Notendurchschnitt an. Eine Note sagt ja nur etwas über die durchschnittlichen, theoretischen Fähigkeiten eines Menschen aus. Gerade Seiteneinsteiger, die erst nach einer schulisch schlechten Karriere ihren Weg gefunden haben, sind zu beneiden.

    Man muss sich vom totalen Gammel in der Schule doch erst einmal im Leben beweisen. Auch wenn es in der heutigen Schule einen idiotischen Leistungsdruck gibt, der keine besseren Schüler macht, ist das normale Leben doch ganz anders.

    Mein Eindruck ist leider oft der, dass frischgebackene Abiturienten mit einer erheblichen Arroganz durch die Welt stapfen. Gerade diese "Persönlichkeiten" werden dann vom "normalen" Leben hart getroffen.

    Ansonsten ziehe ich meinen Hut vor den Absolventen, die ein Abitur mit 1,0 bestehen. Allerdings muss man auch immer beachten, in welchem Bundesland und in welcher Schulart ein Abitur erreicht wurde. Denn Abiturnoten, die durch Philosophie und Sport "gepusht" sind, sind anders zu bewerten, als wenn ein Durchschnitt aus Mathe und Deutsch gebildet wurde.

  • Ich stimme svfh zu, besonders dem Satz hier: "Denn Abiturnoten, die durch Philosophie und Sport "gepusht" sind, sind anders zu bewerten, als wenn ein Durchschnitt aus Mathe und Deutsch gebildet wurde".

  • ÜBRIGENS:

    Es sind ja auch viele Bewerber bei den Einstellungstests dabei, die kein Abitur haben, sondern eine Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Es wurden auch viele Bewerber im Vorauswahlverfahren abgelehnt, die eine sehr gute Abiturnote hatten. Es kann also nicht nur nach den Abiturnoten gehen, sondern auch nach dem Lebenslauf, den artverwandten Aufstiegsfortbildungen und den Fachhochschulreifezeugnissen.

    Damit kann man, zumindest für einige Bundesländer, den Vorwurf der einseitigen Betrachtung entkräften. Die einseitige Betrachtung würde eventuell auch dazu führen, dass interessante, gut vorgebildete Leute nicht das Studium wahrnehmen könnten, obwwohl dieser weitaus besser geeignet wären.

  • Wie oben schon erwähnt, es ist das Gesamtbild welches stimmen muss.

    Und ein Gesamtbild entsteht erst wenn man einige Komponenten eines Lebens zusammen setzt...

  • Ich finde, es kommt auch nicht nur auf das Abitur an.

    Wie schon erwähnt wurde, gibt es viele Leute, die Fachochschulreife oder eine Berufsausbildung besitzen, und die sich geeigneter anstellen als Leute mit Abi.

    Ich habe zwar selbst Abitur, muss aber ehrlicherweise sagen, dass sich die meisten Abiturienten, die ich bisher bei den Auswahltests getrofffen habe, ihrer Sache schon relativ sicher waren... Und noch nicht einmal wussten, was ein Rechtspfleger überhaupt macht.

  • Es kann nicht richtig sein nur nach Schulnoten zu gehen. Der Rest muss doch auch stimmig sein. Was nützt das 1er Abi, wenn der Betreffende aber jeden Morgen aus einem Paralleluniversum in unsere Welt zu Besuch kommt.


    Schulleistung ist eben eine Sache - man muss aber auch mit beiden Beinen im Leben stehen.

  • Sag das mal den personalverwaltenden Stellen.
    Wenn der Kampf der Bundesländer um die besten Köpfe Köpfe entbrannt ist, wird sich die Einstellungsbehörde im Zweifel eher für die gute Abi-Note entscheiden.

    Zur Ehrenrettung muss gesagt werden , dass solche Überflieger über das mündliche Auswahlverfahren auch schon mal nicht genommen wurden.
    Bei der persönlichen Vorstellung kann man sich aber auch besser zeigen, als es sich später während der praktischen Ausbildung herausstellt.

  • Also ich hatte einen Abidurchschnitt von 2,7 und habs gepackt (OLG KA). Allerdings sind meine Noten in der ReFa-Ausbildung meistens im 1er-Bereich. Wahrscheinlich war das unter anderem ausschlaggebend. Ich denk der Gesamteindruck zählt und ob man sich auch wirklich dafür interessiert.

  • Ich finde, es kommt auch nicht nur auf das Abitur an.
    Wie schon erwähnt wurde, gibt es viele Leute, die Fachochschulreife oder eine Berufsausbildung besitzen, und die sich geeigneter anstellen als Leute mit Abi.



    Ich gebe Dir völlig recht : :daumenrau
    Bildungsvoraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Abitur oder Fachhochschulreife. Beide Möglichkeiten stehen nebeneinander, keine hat Präferenz für die Auswahlentscheidung.:oops:
    Was geprüft wird, ist Eure „Eignung“ für diese Ausbildung. Und das hat folgenden Grund :
    Den 3-jährigen Vorbereitungsdienst (=Rechtspflegerausbildung) werdet Ihr im „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ ableisten mit der angenehmen Folge, dass Ihr ein – wenn auch geringes – Gehalt und Eure Krankheitskosten zum Teil mit einer Beihilfe vom Dienstherrn erstattet bekommt.:)
    Zur Begründung Eures Beamtenverhältnisses bedarf es einer „Ernennung“. Das schreibt das Beamtenstatusgesetz so vor, ebenso dass Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen sind. Die Befähigung sollt Ihr durch die Ausbildung erst noch erwerben, kann also nicht schon jetzt geprüft werden. Fachliche Leistungen werdet Ihr auch erst später erbringen, auch sie können bei der Zulassung zur Ausbildung noch nicht überprüft werden.
    Bleibt also die Eignung. Hierbei hat die Einstellungsbehörde einen Beurteilungsspielraum. Mir erscheint es plausibel, wenn bei der Beurteilung der Eignung unter nahe beieinander liegenden Bewerbern die bessere Abi-Durchschnittsnote gegenüber der schlechteren Note den Ausschlag gibt.

    Weshalb sieht das Beamtenstatusgesetz Ernennungen nach Eignung, Befähigung und Leistung vor ?:gruebel:
    Bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf wird Euch noch kein „statusrechtliches Amt“ verliehen, das geschieht erst, wenn Ihr nach erfolgreicher Ausbildung in das Beamtenverhältnis „auf Probe“ berufen werdet : Euer Amt ist dann das eines „Justizinspektors“ mit der angenehmen Folge einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A9.
    Anders als in der Privatwirtschaft besteht im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes für jeden Deutschen ein grundsätzlicher Anspruch auf gleichen Zugang zum öffentlichen Amt nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Das steht so im Grundgesetz, und zwar in Art. 33 Abs. 2 GG. Wegen dieser Vorschrift antizipiert die Vorschrift des § 9 BeamtStG diese Voraussetzungen bereits für die Ernennung zum Beamten auf Widerruf, obwohl hiermit noch kein statusrechtliches Amt verliehen wird, aber wohl der erste Schritt auf dem Weg dazu gegangen wird. ;)
    Ich wünsche Euch für Eure Berufsausbildung viel Glück !! :daumenrau

    2 Mal editiert, zuletzt von Jakintzale (26. März 2010 um 17:46) aus folgendem Grund: Schreibfehler/Klarstellung

  • Wow, danke für die Auskunft. *staun* ^^

    Ob nun Abi oder nicht, hauptsache, man schlägt sich in den Auswahltests und in den Gesprächen gut, da ist das nun total egal, ob man diesen oder jenen Abschluss hat, denke ich.

    Ich hab leider die Erfahrung gemacht, dass meine Vorkenntnisse, die ich durch die Ausbildung zur Jufa hatte, keine Rolle gespielt hat, obwohl ich dort fast nur Einser hatte.

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