Hallo ins Land,
ich habe vor 2 Jahren eine OHG bestehend aus 2 natürlichen Personen gem. § 141 a FGG gelöscht.
Blöd, das weiß ich heute... also bitte keine Kommentare...
Folgendes war zum Zeitpunkt der Löschung bereits bekannt:
- die erste Person ist verstorben; Erben sind unbekannt; Nachlasspflegschaft ist eingerichtet
- die zweite Person ist mittellos; Insolvenzverfahren wurde mangels Masse eingestellt
Nachträglich wurde folgendes bekannt:
- die OHG hat noch Grundbesitz
Was mache ich denn nun? Selbst wenn es möglich ist die Rötung im RegiStar wieder aufzuheben, kannn oder muss sogar der verstorbene Mitgesellschafter eingetragen bleiben?
Und sollte man bei dem anderen Gesellschafter eintragen, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt worden ist?
Ich stehe hier absolut auf dem Schlauch und bin dankbar, wenn ihr ein paar Tipps und Anregungen hättet.
Danke euch schon mal im voraus,
Simone