Alles anzeigenAber man kann drüber nachdenken!
Das Amt freigemacht wird durch Ablauf der Amtsperiode oder durch Niederlegung bzw. Abwahl. 2 Ämter kann man nur bekleiden, wenn die so genannte Personalunion in der Satzung ausdrücklich zugelassen ist.
Ist hier nach Ablauf der Amtszeit der Posten unbesetzt geblieben, dann ist der Vorstand in einem VS-Amt nicht besetzt und damit nicht beschlussfähig.
Hast Du dazu eine Fundstelle?
Wozu jetzt genau? Zum ersten oder zweiten Absatz?
Muss das noch mal aufgreifen, weil es mich nach wie vor interessiert. Hat jemand eine Fundstelle dazu, dass der Vorstand, wenn nicht alle Ämter besetzt sind, nicht beschlussfähig ist? Das wär für mich nämlich (unter Anwendung außerrechtlicher Logik) nicht nachvollziehbar.