Hallo,
wir möchten eine Räumungsklage einreichen und sind uns beim Streitwert uneinig.
Als Grundlage haben wir die Kaltmiete zzgl. Nebenkosten. Es erfolgt jährlich eine verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung. Nehme ich dann hier den Jahresbetrag der Kalt- oder Warmmiete?
Danke vorab.
Liane