Wir hatten die Situation schon ein Mal und kriegen sie wieder: die des Vergütungsrechtspflegers. Würde ein Richter mit dem Dreck befasst, der ginge nach dem Grundsatz vor: Iudex non calculat und würde durchwinken bzw. die Lobby hätte dafür gesorgt, dass so etwas gar nicht erst in Gesetzesform gegossen wird.
Lasst uns ehrlich sein: das ist geltendes Recht, ob wir das wollen oder nicht.
Ich jedenfalls werde voll und ganz dem Antrag Glauben schenken, das ist mir doch zu blöd, taggenau nachzurechnen.
Eben... soll doch der Bezirksrevisor nachrechnen und Rechtsmittel einlegen, wenn es ihm nicht passt Wir haben auch grad so einen Fall, und die vor Festsetzung eingeholte Stellungnahme des Staatskassenvertreters geht völlig an der Rechtssprechung vorbei