Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit dem Gesetz über Bahneinheiten?
Ich soll aus einem Vertrag ein Vorkaufsrecht und eine Auflassungsvormerkung eintragen.
Das betroffene Grundstück gehört wohl zu einer Bahneinheit (zumindest gehen die Beteiligten davon aus). Brauche ich zur Eintragung eine Genehmigung gemäß § 5 des Gesetzes über Bahneinheiten.
Vielen Dank.
Ron
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