subj-dingl. oder subj.-pers. Auflassungsvormerkung?

  • Ich verstehe die Bewilligung eigentlich auch so wie Ulf in #18. Wie sehen denn die der Vormerkung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Ansprüche aus? Hat jeder Beteiligte einen Übertragungsanspruch bezüglich jedes anderen Grundstücks?

    Life is short... eat dessert first!

  • Im Vertrag steht nur noch: "im übrigen gelten die Bestimmungen des das Vorkaufsrecht auslosenden Kaufvertrages".
    Zu meinem Entsetzen sehe ich jetzt auch noch, dass der Notar neben der Eigentumsumschreibung die Eintragung "je eine Vorkaufsrechtes gem. § X der Urkunde" beantragt:eek:. Von Vormerkungen ist gar nicht die Rede.
    Jetzt weiß ich gar nicht mehr, was ich eintragen soll.
    Ich werde mir den Notar wohl mal bestellen müssen.

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