Zuverlässig oder nicht -
Es ist letztlich, wie hier derzeit in zwei Fällen, deutlich angenehmer, dem betroffenen Ersteher die unrichtige Auskunft des Bauordnungsamtes, nach der Baulasten nicht vorhanden sind, zu präsentieren, als ihm erklären zu müssen, man habe diesbezüglich nicht ermittelt.
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