Bei mir hat ein Eigentümer ein Verfahren zum Ausschluss unbekannter Berechtigter eines vererbbaren Vorkaufsrechts beantragt. Das Verfahren ist momentan erledigt, ich muss nun die Gerichtskosten berechnen. Hat jemand Erfahrungen, welchen Gegenstandswert man hierbei berücksichtigt?
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