Ich hab da ein ganz doofes Problem:
Im Grundbuch ist das Flurstück 123 eingetragen.
Das Versteigerungsgericht hat die Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet. K-Vermerk wurde eingetragen.
Nun schickt mir das Katasteramt einen Veränderungsnachweis aus dem Jahr 1996. Demnach wurde das Grundstück in Folge eines Zeichenfehlers zu flurstück 123/1 fortgeführt. (Der VN gehörte zu einer ganzen Serie, die aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen "verschollen" war.)
Kann ich diesen Veränderungsnachweis mit Blick auf das Zwangsversteigerungsverfahren noch vollziehen? Die Beschlagnahme müsste sich ja auf das Grundstück beziehen, wie es im Grundbuch eingetragen war.