In Sachsen gibt es sie auch, ab 150.000 EUR, übrigens auch bei Nachlasspflegschaften etc. Der Wert selbstgenutzter Grundstücke ist ohne Einschränkung miteinzurechnen.
Wie soll das eigentlich hinsichtlich des selbst genutzten Eigenheimes funktionieren?
Da dieses kostenmäßig nicht zu berücksichtigen ist, besteht regelmäßig kein Bedürfnis einen Wert des Eigenheimes zu ermitteln. Davon abgesehen, können viele Betreuer hierzu auch keine sinnvollen Angaben machen.
Pi mal Daumen durch Fensterkreuz