Die Bestellung eines einzelnen Vorkaufsrecht zug. von mehreren Personen nach § 428 BGB soll nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 13.10.2016 - V ZB 98/15 -) unzulässig sein. Ich folgere daraus, dass die hier getroffene Regelung zur Vermeidung von Kollisionen ebenfalls unzulässig ist.
Das sehe ich ebenso.