Im RVGreport 2010, 99 - 100 (Ausgabe 3 v. 15.03.2010) habe ich soeben eine Entscheidung des OLG Köln gefunden, wonach Kopierkosten i.H.v. rd. 16.000 € für rd. 105.000 Ablichtungen in einem umfangreichen Strafverfahren dem Pflichtverteidiger ohne weiteres erstattet werden können, OLG Köln, Beschl. v. 11. 12. 2009 - 2 Ws 496/09
da sind doch 2.000 € nicht viel
über 2000,00 € Kopierkosten
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habe auch einen fall von etwas mehr als 2.000,- € kopierkosten für gute 13.000 kopien.mir stellt sich jedoch weniger die frage nach der notwendigkeit und deren überprüfung, wie bereits oben ausgiebig ausgeführt, sondern eher nach der frage der grundsätzlichen abrechnungsfähigkeit nach dem rvg.es geht also darum, ob ein anwalt, dem lediglich eine pdf-akte z.b. auf cd zur verfügung gestellt wird, sich diese ausdrucken und anschließend dafür kostenersatz verlangen kann.was meint ihr dazu? wirklich bedeutende rechtssprechung dazu gibts jedenfalls nicht. wenn jemand hierzu urteile von olg´s kennt, wär ich jedoch für die nennung eines az. dankbar
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OLG Düsseldorf vom 6.3.08, 3 Ws 72/08
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/536.htm -
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