Insolvenz des Grundstückskäufers

  • Das sehe ich nicht so.

    Denn der Antrag bzw. das Ersuchen ist in diesem Fall in der Weise abzufassen, dass die Eintragung des Vermerks Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung auf den Schuldner erfolgen soll.

    An den Fragesteller:

    Meine Frage in # 17 zum evtl. Rückübereignungsanspruch ist noch nicht beantwortet.

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