Ordnungshaft- Verjährung bei Inhaftierung?

  • Hallo zusammen,

    ein nicht erschienener Zeuge hat ein O-Geld bekommen. Da er eine e.V. abgegeben hat, wurde O-Haft angeordnet, die der Zeuge jedoch nie angetreten hat. Irgendwie war er nicht auffindbar. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Zeuge aufgrund einer Straftat in Haft ist.
    Der O-Geldbeschluss ist aus Februar 2009, die Haft soll im Dezember 2011 enden. Die Verjährungsfrist läuft ja eigentlich vorher ab.
    Ruht das Verfahren bzw. wird die Vollstreckung ausgesetzt, da sich der Zeuge in Haft befindet? Oder wird u.U. die Haft für die O-Haft unterbrochen (quasi als "wichtiger Grund" aus § 43 Abs. 4 StrafVollstrO)?
    Ich weiß einfach nicht, auf welcher Grundlage ich die O-Haft vollstrecken kann. Und dass sie aufgrund der Haft verjährt, kann ja auch nicht sein, oder? :confused:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!