Bei mir hatte der Notar den Antrag auf Löschung einer Grundschuld gestellt.(" Der im Kaufvertrag enthaltene Antrag auf Löschung der Grundschuld soll dem GBA zugehen"), also darin ist auch die Bewilligung enthalten...
Der Antrag wurde zurückgewiesen, da der Verkäufer die Kosten nicht bezahlt hat. Jetzt ruft er an, dass er mittlerweile bezahlt hat.
Jetzt mien Frage muss nochmal ein neuer Antrag gestellt werden? Kann dass wieder der Notar für ihn machen und ist die alte Bewilligung noch wirksam? Oder muss neu bewilligt werden?
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