Einbenennung - Anhörung/Beteiligung zwingend?

  • :2gruebel: Der Fall ist schon sehr speziell: Die Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteils zur Einbenennung wurde beantragt. Da dieser andere Elternteil bereits mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde soll er auf keinen Fall angehört werden. Ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass ich ihn weder anhöre noch die Entscheidung bekannt gebe (zumindest nicht den neuen Namen) - das Kind sozusagen eine neue Identität bekommt, ohne dass der andere Elternteil diese erfährt?

  • Das halte ich aus zwei Gründen für undenkbar.

    Zum einen kann keine Entscheidung über die Ersetzung ohne Verfahrensbeteiligung des Betroffenen ergehen und zum anderen würde man dem Vater faktisch sein Beschwerderecht abschneiden.

    Das hätte mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun.

  • Das Verfahren heißt ja nicht umsonst "Ersetzung der Zustimmung". Wenn der Elternteil nicht die Gelegenheit bekommt, die Zustimmung selbst zu geben, kann auch nichts ersetzt werden.
    Und dann noch ein Verfahren durchziehen, an dem der Betroffene weder beteiligt wird, noch von dem ihm eine Entscheidung zugeht - never!
    Möglicherweise gibt es andere Wege, das KInd einem "Zugriff" des Vaters zu entziehen, aber das Verfahren zur Einbenennung dürfte wohl nicht weiter helfen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Das sehe ich auch so. Falls der Vater die Anschrift seines Kindes nicht wissen darf, lässt sich diese ja in allen Schriftsätzen schwärzen, aber ohne Anhörung geht´s nicht.

    P.S.: Die Seite mit der geschwärzten Anschrift muss nochmal kopiert werden, sonst lässt sich selbige doch noch rekonstruieren.

  • Zitat von omawetterwax

    Das Verfahren heißt ja nicht umsonst "Ersetzung der Zustimmung". Wenn der Elternteil nicht die Gelegenheit bekommt, die Zustimmung selbst zu geben, kann auch nichts ersetzt werden.
    Und dann noch ein Verfahren durchziehen, an dem der Betroffene weder beteiligt wird, noch von dem ihm eine Entscheidung zugeht - never!
    Möglicherweise gibt es andere Wege, das KInd einem "Zugriff" des Vaters zu entziehen, aber das Verfahren zur Einbenennung dürfte wohl nicht weiter helfen.



    Wenn tatsächlich Gefahr für das Kind und/oder die Mutter besteht, bleibt nur das Zeugenschutzprogramm übrig.

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