Hallo an alle,
bin gerade in einer Sache sehr unsicher und hoffe, es kann mich jemand auf das richtige Gleis heben:
Ich vertrete einen Schuldner, der u.a. Eigentümer eines Grundstücks ist. Darauf lastet eine Grundschuld mit rund 102.000 EUR (Valuta noch ca. 60.000).
Zwangsversteigerung ist angeordnet, Wert wurde auf 114.000 festgesetzt.
Mit einem anderen Gläubiger haben wir uns nun geeinigt auf Zahlung eines Vergleichsbetrages von 25.000 EUR, wenn und soweit das Grundstück verkauft/versteigert wird und der Übererlös den Betrag hergibt. Soweit, so gut. Der Gläubiger möchte nun verständlicherweise eine Sicherung und zwar in Form einer Sicherungshypothek.
Ich bin nun aber ins Grübeln gekommen, ob das nicht unnötige Kosten verursacht ohne die gewünschte Sicherung zu bieten. Wäre eine Abtretung der Rückgewährsansprüche aus der Grundschuld insoweit nicht für beide Seiten sinnvoller?
Wenn ja, wo finde ich ggfs Formulierungshilfen?
Danke vorab und viele Grüße
rorikae