Fälligkeit Vergütung Nachlassverwalter

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    In den 80er Jahren wurde eine Nachlassverwaltung eingerichtet. Der Nachlassverwalter war auch nur in den 80 er Jahren tätig. Eine Teilvergütung hatte er damals erhalten. Nun wurde im Jahre 2008 endlich ein Schlussbericht eingereicht und die Festsetzung der restlichen Vergütung beantragt.
    1. Frage: Wann ist die Vergütung des Nachlassverwalters fällig? Ist diese möglichweise schon verjährt oder verwirkt?:gruebel:
    2. Frage: Wenn der Nachlassverwalter die Vergütung noch beanspruchen kann, nach welchem Prozentsatz kann er die Umsatzsteuer verlangen? Wohl nach dem Prozentsatz der zum Zeitpunkt der Antragstellung galt oder?

    Für Hilfe wäre ich dankbar!:)

    Viele Grüße!

  • Für den Mehrwertsteuersatz ist in jedem Fall der Zeitpunkt der jeweiligen Tätigkeit maßgeblich - keinesfalls derjenige der Stellung des Antrags auf Bewilligung der Vergütung.

    Für vor dem 01.01.1992 entstandene Vergütungsansprüche gab es keine gesetzliche Frist zur Geltendmachung. Da die mit Wirkung vom 01.01.1992 in Kraft getretene Neufassung des § 1836 BGB keine rückwirkende Kraft entfaltete (der zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene damalige Abs.2 S.4 der Norm verwies über den damaligen § 1835 Abs.4 S.2 BGB auf die Fristenregelung des § 15 Abs.2 ZSEG), könnte die Vergütung noch nicht verfristet sein, und zwar ungeachtet dessen, dass einem Nachlassverwalter schon immer ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung zustand (§ 1987 BGB).

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