Hallo,
ich habe folgendes Problem:
In den 80er Jahren wurde eine Nachlassverwaltung eingerichtet. Der Nachlassverwalter war auch nur in den 80 er Jahren tätig. Eine Teilvergütung hatte er damals erhalten. Nun wurde im Jahre 2008 endlich ein Schlussbericht eingereicht und die Festsetzung der restlichen Vergütung beantragt.
1. Frage: Wann ist die Vergütung des Nachlassverwalters fällig? Ist diese möglichweise schon verjährt oder verwirkt?
2. Frage: Wenn der Nachlassverwalter die Vergütung noch beanspruchen kann, nach welchem Prozentsatz kann er die Umsatzsteuer verlangen? Wohl nach dem Prozentsatz der zum Zeitpunkt der Antragstellung galt oder?
Für Hilfe wäre ich dankbar!:)
Viele Grüße!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!