Hallo, ich habe eine Frage:
Wir vertreten hier einen Zahnarzt. Dieser hat den minderjährigen
Sohn der Schuldner behandelt. Die Rechnung hierfür wurde nicht bezahlt.
Wer ist denn jetzt der Schuldner?
Der Sohn, vertreten durch die Eltern
oder nur die Eltern???
Ich bin ja der Meinung, der Sohn, vertr. dch. und vielleicht als Gesamtschuldner die Eltern??
Der RA meint, nur die Eltern???
Danke schonmal
Osterhase