Hallo zusammen,
habe hier folgende Konstelation:
-VU: Bkl hat 2.000€ an Kl zu zahlen
- kommt KFA von Kl
- Einspruch gg. VU - KFA wird zurückgestellt
- Anerkenntnisurteil: VU bleibt aufrecht erhalten, soweit Bkl 800€ an Kl zu zahlen hat - Bkl trägt die Kosten des Rechtsstreits
wie mach ich das nun mit den Zinsen?
hätte ja theoretisch zwei Zinsbeginne - in Höhe von Verfahrens- und 0,5Terminsgebühr aus Wert 800€ ab VU und für den Rest ab dem Anerkenntnis, oder?
Versäumnisurteil-Einspruch-Anerkenntnis-Zinsen
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weaz7 -
20. Juli 2010 um 15:53
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:daumenrau:daumenrau
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ist denn der "Rest" überhaupt schon beantragt, bisher dürfte ja nur antrag über 1,3 VG und 0,5 TG vorliegen.
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Leider, leider ist der Herr Anwalt sehr sehr fleißig und hat gleich nach Erlass des Anerkenntnisses (die Tinte war noch nicht mal richtig trocken unter dem Urteil;))seinen KFA eingereicht
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nun fang ich aber das schreien an-just in diesem Moment flattert ein SW-Beschluss zu mir, welcher besagt, dass der Streitwert nach dem VU soweit zurückgeht, dass die 1,2TG für das Anerkenntnis geringer ist, als die 0,5 für das VU und was nu?
- 1,3 aus höchstem Wert mit Zinsbeginn nach VU (danach wird der SW immer geringer)
- 0,5 TG mit Zinsen nach VU
und was is mit der 1,2 TG für das Anerkenntnis, da die ja geringer is als die 0,5 für´s VU habe ich ja keine Differenz zwischen der 1,2 und der 0,5
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