Hallo, das Thema Ausschlagung wurde zwar schon häufig diskutiert, habe dennoch mal eine Frage:
Fall: Ausschlagungsfrist abgelaufen, danach formgerechte Erklärung (Ortsgericht in Hessen), darin: "war aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ...".
Die materielle Wirksamkeit d. Ausschlagung wird erst im ES-Verfahren geprüft, schön: also prüfe ich jetzt nicht weiter. Aber:
Gehe ich jetzt für mein weiteres Verfahren davon aus, dass diese Erklärung unwirksam (da nicht fristgemäß) ist, mit der Folge, dass ich in der Linie nicht weiter ermitteln muss.
Oder nehme ich diese Erklärung - ohne weitere Prüfung - jetzt so hin und schreibe die Kinder der Ausschlagenden wegen Erbschaft an?
Danke und liebe Grüße
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