GB-Stand:
Alleineigentümer A
Beantragt ist die Eigentumsumschreibung eines 1/2-Miteigentumsanteils auf B sowie die Eintragung zweier Wohnrechte zugunsten der Eigentümer A und B (also je eine Dbkt.).
Der Wert des Grundstücks beträgt 220.000,--EUR. Angaben bzgl. des Jahreswerts der Dbkt. sind nicht enthalten.
Ich beabsichtige, als Wert der Wohnrechte jeweils 4% des Grundstückswertes (also 8.800,--EUR) in Ansatz zu bringen (§ 24 IV KostO). Da die Beteiligten jedoch noch ziemlich jung sind (Geburtsjahr 1970 bzw. 1973) müsste ich der Kostenrechnung (je) den 18fachen Wert (158.400,--EUR) zugrundelegen. Ist das korrekt? Irgendwie erscheint mir das sehr hoch, aber ich finde nichts gegenteiliges in meinem Kostenkommentar. Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Wert einer Eigentümerdienstbarkeit
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Davis -
24. August 2010 um 13:32
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Im Zweifel frage ich den Notar nach dem Wert.
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Ein entsprechender Anruf beim Urkundsnotar ergab nichts, "...Verkehrswert ist bei uns 110.000,--EUR..."
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Sind die Beteiligten verwandt?
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Nein.
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Dann würde ich den Wert berechnen, wie von Dir oben angegeben.
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Danke Keks!
Wenn es den Beteiligten nicht genehm ist werden sie sich schon beschweren.
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