Hallo,
ich beschäftige mich derzeit mit folgender Anmeldung:
Gegründet wurde eine OHG, bestehend aus 2 Gesellschaftern.
Nr. 1 ist eine GmbH --> unproblematisch
Nr. 2 ist die Firma XY eingetragen im HRA vertreten durch den Inhaber (Einzelkaufmann).
Bestehen Bedenken, dass ein Einzelkfm. phG einer OHG bzw. KG sein kann.
Oder liegt es an der Anmeldung, dass die Firma als Gesellschafter angegeben ist.
Vielleicht hat ja jemand ne Idee dazu. Hab mich bisher vergeblich in den Büchereien rumgetrieben.
Gruß
Stony