ich habe brav die Suche benutzt, mir schwirrt jetzt noch der Kopf von den Erbfällen mit Auslandsberührung.
Ich habe folgenden , bestimmt ganz einfachen Fall, will mich nur vergewissern, nichts falsches zu sagen.
deutscher Erblasser wohnt und stirbt in Ungarn, mdj. dt. Kind schlägt hier aus- ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg ????
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