Strafkosten, Zurückverweisung nach erfolgreicher Revision

  • In einem Strafverfahren wurde Revision eingelegt, daraufhin wurde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und das Verfahren wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Gerichts zurückverwiesen.

    Erstreckt sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf diese weiteren Verhandlungen?
    Entsteht die Verfahrensgebühr hierfür dann nochmal?

  • hallo, m.E. erstreckt sich die Pflichtverteidigerbeiordnung auch auf das weitere Verfahren nach Zurückverweisung. Sie gilt bis zur Rechtskraft der Entscheidung. Auch die VG entsteht noch einmal (vgl. § 21 Abs. 1 RVG). Das Verfahren nahc Zurückverweisunhg ist ein neuer Rechtszug (vgl. dazu auch Burhoff/Burhoff, RVR Straf- und Bußgeldsachen, ABC-Teil: Zurückverweisung [§ 21], Rn. 6).

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