Nach § 690 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO (Mahnantrag) muss der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter und Prozessbevollmächtigten bezeichnen.
Warum kann man bei bei der Beantragung (auch online) eines Mahnbescheides für den Antragsgegner keinen Prozessbevollmächtigten eintragen?
Habe im Zöllner und auch im Internet nichts zu dem Thema gefunden. Vielleicht könnt Ihr weiterhelfen.
Danke für die Rückmeldung.