Hallo Forensiker,
wie läßt sich eine Gütergemeinschaft liquidieren, deren wesentlicher Vermögensbestandteil in einem Wohnrecht der geschiedenen Parteien in einem bereits an die Kinder übertragenen Haus besteht?
Geschiedene Ehefrau nutzt WR seit Trennung allein.
M.E. läßt sich die Gemeinschaft gar nicht auflösen, wenn Ehefrau nicht freiwillig mitspielt. Wohnrecht ist ja weder teil- noch übertragbar.
Ich dachte an eine Vereinbarung, wonach Ehefrau das Wohnrecht (kapitalisiert) zugunsten der Gemeinschaftsmasse ablöst, so daß alsdann die Auseinandersetzung vorgenommen werden könnte.
Wenn sie aber nicht will... Teilungsversteigerung ist ja nicht.
(Bemerkenswert insgesamt: Ehemann hat die Grundstücke eingebracht bzw. geerbt; vor der Scheidung Übertragung an die Kinder gegen Wohnrecht, welches jetzt die Frau nutzt... Mann guckt in die Röhre!)
Mir fällt - außer Nutzungsentschädigung durch monatliche Zahlungen (welche aber auch nicht zur Beendigung der Gemeinschaft führen würde) - einfach nichts mehr ein!