"Vereinigung" von zwei Vereinen

  • Habe hier folgendes Problem:

    Vor mehreren Jahren wurde die Verschmelzung zweier Vereine zur Neugründung eines neuen Vereins zur Eintragung angemeldet. Diese Eintragung wurde abgelehnt.
    Praktisch hat man aber so getan, als hätte die Verschmelzung stattgefunden. Der neuzugründende Verein begann als nicht eingetragener Verein zu existieren. Der Verein (ein Sportverein) hat nicht wenige Mitglieder und beteiligt sich auch an Spielen.
    Vor einiger Zeit wurde erneut die Verschmelzung zur Eintragung angemeldet. Diese wurde erneut zurückgewiesen.
    Nun wird der bisher als nicht eingetragener Verein existierende Verein zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. Unter anderem habe ich beanstandet, dass es in § 1 der Satzung heißt: "Der Verein entsteht durch die Vereinigung der beiden Vereine..." Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um eine "Vereinigung" und ist der Begriff "Vereinigung" irreführend.
    Der Notar hat darauhin wie folgt geantwortet: "Der nichtrechtsfähig Verein....ist durch die Zusammenführung der Mitglieder der beiden Vereine....und Einzelrechtsnachfolge durch Übertragung der beiden Vereinsvermögen...entstanden. Der in der Satzung einleitend verwendete Begriff "Vereinigung" ist ausschließlich soziologisch zu verstehen; er enthält keine Rechtskategorie....Eine Täuschung des Rechtsverkehrs ist ausgeschlossen.":gruebel:

    Ich würde gern noch ein paar Meinungen zum dem Sachverhalt hören/ lesen.

    Danke für die Antworten.

  • Wenn in diesem Fall die Verschmelzung angemeldet wurde, hätte ich an der Formulierung nichts auszusetzen.

    Da allerdings die Vorgeschichte bekannt ist und bereits zwei Anmeldungen zurückgewiesen wurden, muss man das natürlich bei der Bearbeitung beachten.

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