Kopiekosten; elektronische Akte im Strafverfahren

  • Eine Frage, bei deren Beantwortung ich mir nicht sicher bin und die ich deshalb an die Kollegen weitergebe. Reicht es denn aus standesrechtlichen Gründen überhaupt aus, eine Handakte nahezu ausschließlich elektronisch zu führen? Oder ist der Anwalt gerade zu verpflichtet, die Daten auszudrucken.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eine Frage, bei deren Beantwortung ich mir nicht sicher bin und die ich deshalb an die Kollegen weitergebe. Reicht es denn aus standesrechtlichen Gründen überhaupt aus, eine Handakte nahezu ausschließlich elektronisch zu führen? Oder ist der Anwalt gerade zu verpflichtet, die Daten auszudrucken.

    es reicht eletronisch. Es gibt genug papierlose Büros mittlerweile.

    Das einzige, was der BGH noch ein bißchen kritisch betrachtet, ist der Fristenkalender. Da muss bei rein elektronischer Führung eine Sicherungskopie gedruckt werden...


  • Wie sich der RA organisiert, ist mir am Ende vollkommen egal. Die Frage ist nur, ob er dies selbst tragen muss oder ob er einen Erstattungsanspruch hat.


    daher hatte ich oben mal "halbironisch" (sicherlich) nach dem Alter gefragt. Ich kenne durchaus diverse Orginisationsformen. U.a. aber auch Fachanwälte für Strafrecht(über 60), die nicht wissen wo der Computer angeht. Da kommen dann Anweisungen wie "guckensemal was da drauf ist und wenns wichtig ist, drucken sie mirs aus".

    Wenn der RA also nicht mit dem Bildschirm arbeiten kann/will, sondern - wie vor 30 Jahren auch - nur mit Papier, halte ich das durchaus für schikanös in umerziehen zu wollen. (egal was für eine Meinung man persönlich dazu haben kann...)

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