Die Hamburger Justizbehörde (=Ministerium) hat am 29.06.2005 Bestimmungen über die Festsetzung der Vergütung der bei geordneten oder bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der beigeordneten Patentanwältinnen, Patentanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und für die Festsetzung von Vorschüssen erlassen.
Da diese Bestimmungen bundeseinheitlich nach Absprache zwischen Bund und Ländern erlassen werden bzw. werden sollen, ist der Text vielleicht von allgemeinem Interesse. Ich habe den vollständiger Text der AV 15/05 auf die Seiten des BDR Hamburg gepackt; er kann über den Link abgerufen werden.