Hab gesehen, dass die StA in ihren BZR - Mitteilungen Beschäftigungsverbote mit aufnehmen (insbesondere § 25 JArbSchG).
Macht Ihr das (in Jugendsachen) auch ?
Beschäftigungsverbot in s BZR ?
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Der § 25 JArbSchG schließt Jugendstrafen nicht aus der Mitteilungspflicht aus. Für Jugendliche gilt das StGB genauso, nur der Strafrahmen ist halt ein anderer!
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Wo ist das geregelt, dass das in die Mitteilung mit rein muß ?
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Das ergibt sich aus § 25 Abs. 3 JArbSchG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 7 BZRG
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Danke, hatte zwar in s BZRG kurz reingeschaut, aber das übersehen.
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