Vorgaben für eine eidesstattliche Versicherung?

  • Hallo,
    mache seit heute seit 10 Jahren mal wieder Aufgebotssachen. Hat sich ja viel geändert... Prüfe gerade den Antrag und stoße auf folgendes:
    Notar überreicht Antrag auf Eröffnung des Verfahrens. Es geht um einen Grundschuldbrief. Er legt einen Antrag der Grundstückseigentümerin vor, die angeblich den Brief zurückerhalten haben soll.

    Hierin ist eine eidesstattliche Versicherung enthalten. In dieser versichert sie in Kenntnis der Bedeutung und Strafbarkeit einer eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt. Dieses geschah 10 Tage vor dem eigentlichen Notarantrag. Weitere Hinweise, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor irgendeiner "Amtsperson" erfolgt ist, lassen sich nicht entnehmen. Es ist einfach bloß ein leeres Blatt was in Maschine geschrieben im Original von der Antragstellerin unterschrieben wurde. Reicht das aus? Entspricht sowas den Formvorschriften? Gibt es da welche zu beachten?
    Vielen Dank für Tipps!

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