Hausarbeit im Zivilrecht

  • Hallo ihr Lieben,

    zur Zeit sitze ich an meiner Hausarbeit für Zivilrecht und komme einfach nicht weiter...Ich habe einen Fall bekommen, in dem es um einen möglichen Herausgabeanspruch geht, also um einen gesetzlichen Anspruch. Mein Problem ist nun, dass ich einfach keine Gliederung zu dem Fall aufstellen kann.Denn eigentlich muss ich doch zuerst vertragliche Ansprüche prüfen, wenn ich nach der Prüfungsreihenfolge gehen will. Aber danach ist ja gar nicht gefragt. und das nächste Problem ist, ich müsste ja so in der Art anfangen "Zu prüfen ist, ob XY einen Anspruch auf Herausgabe gegen AB hat." Aber wie kriege ich am besten die Kurve zur Prüfung des Kaufvertrages???:gruebel:

    Ich habe das Studium erst im Oktober begonnen und bin deshalb noch nicht so geübt, was solche Arbeiten angeht und im Unterricht haben wir dies leider auch immer nur stichpunktartig gemacht. Vielleicht kann mir einer von euch helfen?

    Vielen lieben Dank!

  • Gibt es bei dem Vertragsschluss denn irgendwelche Probleme. Wenn wir den SV nicht kennen, ist es natürlich schwer, irgendetwas zu raten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich weiß, das hilft dir nicht so viel, aber zu allererst mal ganz ruhig bleiben! Ihr habt sehr viel Zeit und wir haben es letztes Jahr auch geschafft! Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass du in HI studierst.

    Wenn man den Sachverhalt nicht kennt, ist es wirklich schwer etwas zu sagen. Aber auf den FLuren tauschen sich doch jede Pause massig Leute am Kaffeeautomat darüber aus. Tu das auch, ihr findet da sicher eine Lösung!

  • "Zu prüfen ist, ob XY einen Anspruch auf Herausgabe gegen AB hat." Aber wie kriege ich am besten die Kurve zur Prüfung des Kaufvertrages???:gruebel:



    Mögest Du aus dieser Kurve hoffentlich nicht fliegen! Die meisten, die bei der Prüfung eines Herausgabeanspruchs (sic!) in die Prüfung des Kaufvertrages (sic!) einsteigen, sollten dieser Kurve den Sicherheitsgurt namens "Trennungs- und Abstraktionsprinzip" anlegen.

    Im übrigen ist die Frage nach dem Herausgabeanspruch aufbautechnisch so zu beantworten, dass zunächst vertragliche und dann gesetzliche Herausgabeansprüche zu prüfen sind. Wenn es keine vertraglichen gibt, weil es keinen Vertrag gibt, dann lässt man die Prüfung vertraglicher Ansprüche weg.

  • @ Valerianus:

    Wenn es aber problematisch ist, ob ein Vertrag besteht, würde ich das bei den vertraglichen Ansprüchen schon ansprechen.

    Ich weiß, aller Anfang ist schwer.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Vertrag gibt es auch dann nicht, wenn man Problem geprüft hat und zu dem Schluss kommt, dass kein Vertrag besteht. Wenn wir schon beim Haare spalten sind, dann richtig.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich denk es ist vllt. wirklich besser das in einer kleinern Gruppe in der Uni zu besprechen ;) Trotzdem danke für die Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von sweety1991 (3. Dezember 2010 um 21:10)

  • sorry, muss meinen senf mal dazugeben:

    ich weiß nicht, ob es so sinnvoll ist, den fall hier (wenn auch ansatzweise) zu lösen. bei uns gab es ärger, weil auch einige bei uns meinten, es sich leichter machen zu können. der kontrollierende prof (auch nicht blöd und technisch völlig unversiert) fand das gar nicht witzig.

    also mein tipp: sprich lieber wegen des aufbaus mit deinen leuten aus deinem jahrgang oder versuch dir alte klausuren zu organisieren, um einen eindruck zu bekommen, wie man solche fälle (aufbautechnisch) löst.

    viel erfolg bei deiner HA :)

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