Hallo, eine Partei möchte eine negative Feststellungsklage erheben.
Es handelt sich um das Vorgehen gg. ihren Mobilfunkanbieter.
Sie hat anscheinend gekündigt.. aber es werden unberechtigterweise Forderungen gegen sie geltend gemacht.. usw.
Und zum Anwalt gehen möchte sie auch nicht, da die Forderung nicht so hoch ist.
Einen Beratungsschein kann ich ihr nicht erteilen, da ihr einkommen um 3.000 € liegt.
Da muss ich die Klage als Rechtsantragsstelle wohl aufnehmen, oder?
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