Hallo Leute!
Sorry, wenn ich das nochmal aufgreife, aber auch über die Suchfunktion bin ich bei den gefundenen Beträgen nicht schlauer geworden.
Ich habe einen Ausschließungsbeschluss (mit Judica) gemacht und meine Vfg. lautet (da ich die Teilsignatur aktiviert habe): Der Gesch.stelle z.w.V.
Diese kommt jetzt an und weist mich auf § 441 FamFG i.V.m. 186-188 ZPO hin, bei dem 186 Abs. 1 ZPO besagt, dass über die öff ZU das Prozeßgericht zu entscheiden hat.
So eine Entscheidung sieht Judica aber nicht vor und habe ich in meinem Ausschließungsbeschluss auch nicht getroffen. Wie macht ihr das? Ergänzt ihr das in dem Ausschließungsbeschluss, macht ihr einen gesonderten Beschluss oder macht ihr auch die Vfg. selber?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Veröffentlichung Ausschließungsbeschluss, 441 FamFG
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Wir ergänzen den Ausschließungsbeschluss um folgenden Passus:
"Die öffentliche Zustellung des Beschlusses wird angeordnet".
Ob das zwingend erfoderlich ist, weiß ich nicht genau. Aber "schaden" kann es ja eigentlich nicht... -
Ich habe im Ausschließungsbeschluss (AB) keinen Hinweis auf die öffentliche Zustellung. Das ergibt sich allein aus der Schlussverfügung, die ich allerdings selbst fertige.
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Ich habe einen Hinweis in den Gründen des Beschlusses. Das habe ich aufgenommen, damit die GS und ich selbst von lästigen Anfragen nach der Rechtskraft verschont bleibe.
Im übrigen gibt es bei uns keinerlei Vordrucke für den Beschluss. -
Meines Erachtens ergibt sich bereits aus § 441 Satz 2 FamFG, dass der Ausschließungsbeschluss zwingend öffentlich zuzustellen ist.
Es kann daher keine zusätzliche Entscheidung erforderlich sein.
§ 441 Satz 2 FamFG verweist lediglich für die Durchführung der öffentlichen Zustellung auf §§ 186-188 ZPO.
Ist aber eine gute Idee im Beschluss selbst auf die Notwendigkeit der öffentlichen Zustellung hinzuweisen, damit klar ist, dass die Rechtskraftbescheinigung nicht gleich erteilt wird. -
Ich mache gleich zu Beginn des Verfahrens auf die lange Verfahrensdauer aufmerksam und bekomme auf diese Weise auch keine lästigen Nachfragen. Zudem wissen die meisten eh nichts von den Aufgebotsveränderungen. In 80 % aller Fälle beantragt man noch das Ausschlussurteil.
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In 80 % aller Fälle beantragt man noch das Ausschlussurteil.
Das stimmt, leider! :daumenrau:(
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