Hallo in die Runde!
Ich bin üblicherweise eher im Insolvenzrecht unterwegs und benögtige Hilfe. Habe in einem Insolvenzverfahren eine Immobilie. Im GB ist eine Auflassungsvormerkung für eine englische Limited eingetragen. Diese ltd. ist in England gelöscht. Der Director ist nicht auffindbar. Wir hatten jetzt beim Betreuungsgericht eine Abwesenheitspflegschaft gem. § 1913 BGB beantragt. Diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es kein Fürsorgebedürfnis für den Abwesenden gibt. Fällt jemandem etwas ein, wie man diese Auflassungsvormerkung nun zur Löschung bringen kann? Ansonsten ist diese Immobilie ja unverwertbar, was irgendwie nicht sein kann. Gibt es so etwas wie einen Notgeschäftsführer einer Ltd. für in Deutschland belegenes Vermögen?
Danke für Hinweise!
Abwesenheitspflegschaft / Notgeschäftsführer für englische Limited?
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Landei -
17. Januar 2011 um 20:18
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Klar ist, dass eine Gesellschaft, die noch irgendwelche Rechte hält, nicht endgültig aufgelöst ist.
Bei der GmbH deutschen Rechtes würde ein Nachtragsliquidator in Frage kommen.
Ob die britische Gesetzgebung dieses Institut auch kennt, weiß ich nicht.
Eine Nachtragsliquidation beschränkt auf das in good old Germany befindliche Vermögen kann ich mir schlecht vorstellen.Ein Abwesenheitspfleger ist für mich das Letzte, was in Frage kommt. Die Ltd. ist doch nicht abwesend oder unbekannt verzogen. Es fehlt ihr nur ein Vertretungsorgan.
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Siehe hier
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post457560
in # 4 und # 10. -
Vielen Dank in die Runde und den Hinweis auf das Urteil.
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