Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Fälle gibts, die gibts gar nicht. Hab grad einen schicken "Klausurfall" auf dem Tisch und weiss nicht, wofür ich mich entscheiden soll.
(Nein, ich muss keine Klausur schreiben aber dieser Fall ist so exotisch, so wie man ihn eben nur aus dem Studium kennt. )
Also meine Betreute ist 82 Jahre alt und sitzt völlig gaga im Altersheim. Anhörung ist nicht möglich! Die Betreute ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke und haftet für eine Gesamtgrundschuld nur dinglich mit ihren Grundstücken. Das eine Grundstück um das sich der folgende Fall dreht ist eine Baulücke mit knapp 5000 qm, landschaftlich wunderschön gelegen, jedoch hochwassergefährdet und eine stark befahrene Bahnlinie befindet sich in unmittelbarer Nähe. Ein bisher noch nicht genehmigter Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2003 liegt vor. Der Käufer würde das Grundstück für 15.000 € erwerben wollen. Davon sollen 13.000 € an die Bank gehen, 1.000 € zur Hinterlegung zwecks Löschung für noch eingetragene Rechte und 1.000 € sollen an die Betreute überwiesen werden. Zwischenzeitlich wurde die Zwangsversteigerung angeordnet. Der Gutachter hat den Verkehrswert mit 36.900 € festgestellt.
Würdet ihr es auf die Versteigerung ankommen lassen? Die 1.000 € für die Betreute wären damit allerdings hinfällig, jedoch wiederstrebt es mir, einen Kaufvertrag zu einem derart geringen Kaufpreis zu genehmigen.
Die Verfahrenspflegerin hat die Erteilung der Genehmigung ebenfalls abgelehnt.
PS: Der potentielle Käufer ist ein stadtbekannter großer Bauunternehmer.
Hat irgendjemand einen Vorschlag, wie ich es geschickt anstellen kann, dass für meine Betreute mehr Erlös rüberkommt? Wie kann ich die Erteilung der Genehmigung begründen, bei einem derart geringen Kaufpreis?