Zwei highlights:
Nun, ein Mal hat - eine Betreuerin - wegen Nichtverwertbarkeit des Hausgrundstückes - die Genehmigung beantragt. Ich habe den Antrag zurückgewiesen. Erfolg: ca. 60.000,00 € Nachlass.
Davon hat die Staatskasse im Rahmen des § 1836e BGB etwa 9.000,00€ abgegriffen (zur Deckung meiner Bezüge:D).
Ein anderes Mal habe ich einer Ex-Ehefrau, die mit ihrer Nachfolgerin "im Amt" keinesfalls Kontakt haben wollte, Beine gemacht. Folge: 48.000,00 € fürs Kind. Die Damen haben sich übrigens anschließend gut verstanden. Meine Rolle als Friedensrichter möchte ich hier doch stark unterstrichen haben.:D.
Ansonsten sind meine Ermittlungen im Sande verlaufen.